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Uns gibt seid dem 06.08.2009

Sachbeschädigung an einem Lebewesen

 

Wegen Sachbeschädigung  an einem Lebewesen…

 

Kein Wunder, dass viele Menschen Tiere als Sachgegenstand ansehen  bei
diesem, für mich, schändlichem Urteil. Warum? Weil wir kein gutes
Tierschutzgesetz haben. Es unterstützt somit auch den Handel mit
Lebewesen… das Tier ist ja ein Sachgegenstand in der Rechtsprechung.

 

Dabei sind es Lebewesen mit den gleichen Gefühlen (Schmerzen, Traurigkeit und Freude) wie wir Menschen.

 

 

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19.10.2010

BRUTAL

 

Tierquäler brach Dackel das Bein

Ein Nachbar trat Shadow und verletzte ihn schwer. Nun muss Herbert T. 400 Euro wegen Sachbeschädigung bezahlen.

VON STEPHANIE LAMPRECHT

Der kleine Shadow (9) ist ein Dackelmix, ein lieber, eher schüchterner
Hund. Am 19. Oktober 2009 wurde der Fell-Knirps von einem kräftigen Mann
 schwer verletzt: Herbert T. (44) aus Jenfeld trat mit solcher Wucht auf
 Shadow ein, dass das Schienbein des Hundes brach und er einen Zahn
verlor.

 

Gestern stand der Brutalo vor dem Amtsgericht Wandsbek.

Shadows Frauchen Manuela Sch. (54) ist Tagesmutter und hatte an jenem
Tag, wie so oft, ihren Enkel Nino (12) und zwei Tageskinder mit Shadow
zum Gassigehen geschickt.

Was dann passierte, schilderten die Kinder so: Shadow soll sich mit
einem Pudelmix gezankt haben, dessen Herrchen habe ihn dann sehr fest
getreten. „Ich hatte Angst“, erklärt Nino, „Shadow jaulte und konnte
nicht mehr laufen.“

Der Angeklagte, ein Nachbar, bestreitet die Vorwürfe. „Der Hund sprang
mich an und kratzte mich an der Hand, ich habe ihn nur runter gedrückt“,
 erklärt der bullige Minijobber. Der Amtstierarzt glaubt diese Version
nicht: „Es gehört eine erhebliche Energie dazu, einem Hund das
Scheinbein zu brechen. Das muss ein kräftig ausgeführter Tritt gewesen
sein.“

 

Shadows Frauchen schildert das Leid ihres Lieblings: „Er musste operiert
 werden, wir mussten ihn zum Gassigehen immer runtertragen, er jaulte
tagelang.“

 

Inzwischen geht es dem Vierbeiner wieder gut, er schmust mit Nino und
tollt durch die Wohnung. Bis es soweit war, zahlte sein Frauchen 500
Euro an Tierarztrechnungen.

 

Herbert T., Vater zweier erwachsener Kinder, muss nun 400 Euro Strafe
wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei zahlen. Er ging nach dem Urteil
grußlos an Shadows Frauchen vorbei.

 

http://www.mopo.de/2010/20101019/hamburg/panorama/tierquaeler_brach_dackel_das_bein.html